Teilamortisation bedeutet, dass der Leasingnehmer mit den während der unkündbaren
Grundmietzeit des Leasingvertrags geleisteten Zahlungen die Gesamtkosten des Leasinggebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung (
Amortisation).