GAP-Versicherung
Dies ist eine, vorzugsweise im Fahrzeug-Leasing-Bereich angebotene Versicherung, die ggf. entstehende Differenzen (englisch: Gap) zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert des Leasingobjekts (z. B. Diebstahl, Totalschaden, Untergang) schließt.
Grundmietzeit (Grund-Leasing-Zeit)
Die Grundmietzeit (sog. Grund-Leasing-Zeit) ist ein wesentliches Merkmal des Leasingvertrags. In dieser Zeit kann der Vertrag von keiner Partei gekündigt werden. Die unkündbare Grundmietzeit darf bei normalem Finanzierungs-Leasing 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts nicht übersteigen und 40% nicht unterschreitet. Näheres regeln die Leasingerlasse.