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Rechtsgrundlagen
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Leasing ist die Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes gegen Nutzungsentgelt und gewährt ein auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum ausgerichtetes, i.d.R. mittel- bis langfristiges Nutzungsrecht.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Gebrauchsüberlassung? Welche Gesetze kommen zum Tragen? Bei der Gestaltung unserer Verträge und der Zusammenarbeit mit Ihnen berücksichtigen wir alle relevanten Gesetze und Erlasse. Auf Basis der Leasingerlasse, der Abgabenordnung sowie BGB, HGB, Preisabgabenverordnung, Geldwäschegesetz, Fernabsatzgesetz u.v.m. gestalten wir Verträge, die allen Anforderungen genügen und trotzdem verständlich sind.
 
 

Mobilienleasing Erlass 47 kb
Teilamortisations Erlass 37 kb
§ 39 Abgabenordnung 30 kb