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Strukturierte Finanzierungen

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Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören bislang zu den am wenigsten genutzten Finanzierungsquellen deutscher Unternehmen. Zusätzlich einschränkend erweist sich das nach HGB bestehende Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter. Oftmals ist den Unternehmen nicht bewusst, dass sich immaterielle Wirtschaftsgüter und die darin enthaltenen stillen Reserven dennoch für Finanzierungen eignen.

Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z.B. Patente, Lizenzen, Markenrechte und Gebrauchsmuster sowie alle anderen nicht geschützten Rechte im Sinne von Know-how. Voraussetzung für die Finanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern ist die Bewertung derselben. Diese erfolgt meistens im Rahmen der Discounted Cash-Flow Methode, d.h. durch Ermittlung des Barwertes zukünftig erwarteter Erträge aus den immateriellen Wirtschaftsgütern.